Geschäftsgegenstand ist die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von immobilem Teileigentum, über die Gewährung grundstücksgleicher Rechte, über die Vermietung gewerblicher und sonstiger Flächen und Räume und über die Gewährung von Darlehn sowie der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss solcher Verträge.
Die durch uns erbrachten Vermittlungen oder der Nachweis der unter (1) genannten Vertragsgelegenheiten sind nicht an eine Form gebunden; alle mündlichen oder fernmündlichen Abmachungen bedürfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Die von uns ergehenden Vermittlungs- und Nachweisangebote werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen und in dem ehrlichen Bemühen erstellt, vollständige und richtige Angaben über den Angebotsgegenstand bzw. über den möglichen Vertragspartner mitzuteilen. Allerdings basieren solche Aussagen ausschließlich auf Informationen, die uns von Anbietern oder von Interessenten erteilt wurden, und die wir im guten Glauben übernehmen. Insofern haften wir ausdrücklich nicht für die Richtigkeit dieser Angaben. Alle unsere Angebote ergehen freibleibend; bei jedweden Angeboten, Nachweisen und Mitteilungen bleiben Irrtum, Auslassung und Zwischenverkauf vorbehalten.
Unsere Nachweise und mit diesen im Zusammenhang stehende Mitteilungen sind streng vertraulich und ausschließlich an den Adressaten gerichtet. Bei deren ungerechtfertigter Weitergabe an Dritte haftet der Adressat unserer Nachweise persönlich und selbstschuldnerisch für die Maklercourtage wie auch für sonstige Schäden, die aus dieser Weitergabe erwachsen, haftet. Dies gilt auch, wenn er als Bevollmächtigter eines Dritten für diesen handelt.
Die Haftung für die Vermittlungsprovision besteht auch in dem Fall wirtschaftlicher Verflechtung von juristischen und/oder natürlichen Personen.
Der Adressat kann sich nur darauf berufen, zu einem von uns erbrachten Objekt- oder Vertragspartnernachweis bereits Vorkenntnis gehabt zu haben, wenn er uns diesen Umstand binnen dreier Werktage nach Zugang unseres Nachweises mitteilt und glaubhaft aufzeigt, woher er die Kenntnis der Sache erlangt hat. Anderenfalls gilt der Nachweis der Vertragsgelegenheit als von uns erbracht.
Die Vertraulichkeit unserer Nachweise besteht ausdrücklich auch dann, wenn einem Miet- oder Kaufinteressenten entsprechende Objekte provisionsfrei angeboten werden. Zudem ist er mit der Angebotsannahme verpflichtet, Kontakt zu der Verkäufern bzw. Vermietern ausschließlich über uns aufzunehmen und zu unterhalten, anderenfalls die Provisionspflicht im Falle eines Vertragsabschlusses entgegen des Angebotes sonst in vollem Umfange auf den Mieter/Käufer übergeht.
Die im Angebot außerhalb des Kaufpreises dargestellte Vermittlungsgebühr ist verdient und fällig bei Abschluss des jeweiligen Hauptvertrages. Das gilt auch, wenn in der Folge der Vertragsverhandlungen ein anderer als der ursprünglich angebotene Hauptvertrag zustande gekommen ist. Die Höhe der Vermittlungsgebühr richtet sich in solchen Fällen nach der Art des abgeschlossenen Vertrages und zieht dafür die ortsübliche Vermittlungsgebühr nach sich. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Ein Rücktritt von einem durch uns vermittelten, abgeschlossenen Hauptvertrag berührt unseren Courtageanspruch nicht.
Kommt bei einem durch uns zur Miete oder zur Pacht nachgewiesenen Objekt zwischen dem Vermieter (Verpächter) und dem Mieter (Pächter) innerhalb von 60 Monaten nach Abschluss des Miet- oder Pachtvertrages ein Kaufvertrag zustande, so ist bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages die hierfür ortsübliche Provision abzüglich der bereits für das Zustandekommen des Miet- bzw. Pachtvertrages gezahlte Vermittlungsgebühr verdient und vom Provisionsverpflichteten zur Zahlung an uns fällig.
Sofern ein durch uns nachgewiesener oder vermittelter Vertrag weitergehende oder Nachfolgeverträge zwischen den Vertragsparteien nach sich zieht, sind diese Verträge, soweit sie innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten nach Abschluss des vorhergehenden Vertrages geschlossen werden, ebenfalls provisionspflichtig.
Leistungen aus einem von uns vermittelten Vertrag sind (ausgenommen die Vermittlungsprovision) unmittelbar gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei - nicht also gegenüber uns - zu erbringen. Wir haften in keiner Weise für die Finanzierung der von uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertragsgegenstände.
Die provisionsgebundene Vermittlungstätigkeit ist uns als Makler auch für die Gegenseite gestattet.
Der Adressat unserer Angebote ist verpflichtet, uns bei allen Verhandlungen mit der Gegenseite hinzuzuziehen und, sofern wir von diesem Recht ausdrücklich keinen Gebrauch machen, uns als anbietenden Makler zu nennen. Bei jedem Abschluss eines durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages sind wir hinzuzuziehen; von den Vertragsparteien ist uns eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages zu verschaffen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Berlin